AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der SABEX Handelsgesellschaft m.b.H.
in 1230 Wien
I. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Lieferungen und Verkäufe der jeweils am Tag der Bestellung gültigen Fassung. Mit Auftragserteilung bzw. Bestellabgabe gelten sie als rechtsverbindlich vereinbart.
Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Der Vertrag kommt durch die Annahme der Bestellung durch die SABEX Handelsgesellschaft m.b.H. zustande.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB aufgrund zwingender gesetzlicher Vorgaben ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB unverändert wirksam.
II. Angebote
Die SABEX Handelsgesellschaft m.b.H. behält sich das Recht vor, das jeweilige Leistungsangebot inhaltlich jederzeit zu verändern.
Aufgrund technisch bedingter Gründe kann es zu geringfügigen Abweichungen der ausgelieferten Ware gegenüber jenen Abbildungen kommen, die sich in unseren Werbematerialien befinden. Die Abbildungen stellen nicht in jedem Fall den Artikel immer naturgetreu dar, sondern dienen teilweise der Veranschaulichung.
Alle Angebote der SABEX Handelsgesellschaft m.b.H. sind daher freibleibend.
Mündliche Angebote bzw. mündliche Zusagen von SABEX Handelsgesellschaft m.b.H. Mitarbeitern sind nur wirksam, wenn sie von der SABEX Handelsgesellschaft m.b.H. schriftlich bestätigt werden.
III. Bestellungen, Lieferbedingungen und Lieferzeit
Bestellungen werden nur ab einem Mindestbestellwert von EUR 400,– netto (exkl. USt.) angenommen. Etwaige Liefer- bzw. Zustellkosten können abhängig von der Entfernung zum Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
Bestellungen, die vom Kunden im SABEX Webshop aufgegeben und abgeschickt werden, gelten als verbindlich und kostenpflichtig. Eine Stornierung bzw. Änderung dieser Bestellungen ist nicht möglich. SABEX behält sich das Recht vor, etwaige Änderungen bei der Liefermenge sowie beim Liefertermin vorzunehmen.
Die Lieferung erfolgt in der Regel innerhalb von 2 bis 4 Werktagen nach Versand der Bestellbestätigung durch SABEX. Sollte ein Artikel nicht verfügbar sein, wird der Kunde unverzüglich informiert. Der Käufer hat keinen Anspruch auf Schadenersatz bei Nichtlieferung.
Die Lieferung bzw. Zustellung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Bei unrichtigen, unvollständigen oder unklaren Angaben durch den Kunden trägt dieser alle daraus entstehenden zusätzlichen Mehrkosten.
Der Mindestbestellwert sowie die Liefergebühren können jährlich zum 1.März entsprechend der von der Statistik Austria veröffentlichten Inflationsrate angepasst werden.
IV. Preise
Jene von der SABEX Handelsgesellschaft m.b.H. angenommenen Aufträge und Bestellungen werden zu den am Tage der Bestellannahme gültigen Preise verrechnet.
Nachlässe bzw. Rabatte begründen keinen Anspruch des Kunden auf die Gewährung dieser in der Zukunft.
Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preisangaben als Netto-Tagespreise exklusive aller gesetzlichen Steuern und exklusive Versand-, Zustell- oder Speditionskosten.
Sollten im Rahmen des Versands Export- oder Importabgaben entstehen, gehen diese zu Lasten des Bestellers. Die Preise für die angebotenen Lieferungen und Leistungen enthalten nicht Kosten, die durch Dritte verrechnet werden.
Bei Verkäufen außerhalb der EU entfällt die Umsatzsteuer, jedoch sind nationale Einfuhrabgaben vom Käufer zu entrichten.
Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen an Unternehmer innerhalb der EU entfällt unter Angabe einer gültigen UID-Nummer (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) die österreichische Umsatzsteuer; die Versteuerung obliegt dem Käufer im jeweiligen Heimatstaat.
V. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, bei Lieferung sofort und ohne Abzüge oder Spesen fällig. Die SABEX Handelsgesellschaft m.b.H. ist berechtigt, die Lieferung bei Unterbleiben der Barzahlung, also bei Nichtbezahlung, zu verweigern.
Die SABEX Handelsgesellschaft m.b.H. behält sich darüber hinaus, bei vereinbarten Zahlungszielen, das Recht vor, die Lieferung nur noch gegen Barzahlung abzuwickeln, wenn der Kunde Forderungen nicht pünktlich nachkommt und außerdem gewährte Rabatte auf den aktuell gültigen Listenpreis einzubehalten und diese mit den offenen Forderungen gegenzurechnen.
Die SABEX Handelsgesellschaft m.b.H. ist des Weiteren berechtigt, seinen Kunden an die für den Kundenstamm bekanntgegebene E-Mail-Adresse Rechnungen elektronisch zu versenden.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 10% p.a. verrechnet. Der Kunde ist bei Zahlungsverzug verpflichtet, sämtliche der SABEX Handelsgesellschaft m.b.H. durch diesen Zahlungsverzug entstehenden zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens behält sich die SABEX Handelsgesellschaft m.b.H. vor.
VI. Gebinde – Mehrwegpfand – Einwegpfand
Mehrweggebinde werden nur leihweise gegen Leistung eines Pfandeinsatzes dem Kunden zur Verfügung gestellt. Es bleibt im Eigentum der SABEX Handelsgesellschaft m.b.H. oder seiner Vorlieferanten.
Das Gebinde ist sortenrein, unbeschädigt, ordentlich und in sauberem Zustand schnellstmöglich zu retournieren. Der Pfandeinsatz wird sofort bei Rechnungsstellung verrechnet und bei ordnungsgemäßer Rückgabe durch den Kunden, gutgeschrieben.
Unser High-Speed Pfandrücknahme-Automat für PET-Flaschen und Dosen steht unseren Geschäftskunden:innen und Gewerbetreibenden während unserer Öffnungszeiten zur Verfügung. Der nach der Abgabe erhaltene Pfandbon ist vor Ort einzulösen.
VII. Gewährleistung und Schadenersatz
Beim Übernehmen der Ware ist diese vom Kunden sofort auf etwaige Mängel und Vollständigkeit zu überprüfen. Nachträgliche Reklamationen können von der SABEX Handelsgesellschaft m.b.H. nicht berücksichtigt werden, mit Ausnahme versteckter Mängel.
Im Falle eines berechtigterweise beanstandeten Mangels ist die SABEX Handelsgesellschaft m.b.H. nach ihrer Wahl zur Beseitigung des Mangels, insbesondere auch durch Lieferung von einzelnen Austauschstücken, Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt.
Für die formelle oder inhaltliche Richtigkeit der Angaben in Publikationen wird keine Haftung übernommen.
Die SABEX Handelsgesellschaft m.b.H. haftet nur für Schäden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; diese Einschränkungen gelten nicht bei Schäden an Personen. Der Ersatz von Mangelfolgeschäden, sowie reiner Vermögensschäden ist gegenüber Unternehmern ausgeschlossen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
Informationen zum Kundendienst: Telefonische Auskünfte während der Öffnungszeiten
unter +43 (1) 616 99 70, Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 6:00 – 15:00 Uhr, Samstag 7:00 – 12:00 Uhr.
VIII. Marketing
Die SABEX Handelsgesellschaft m.b.H. behält sich vor, Kunden Informationsmaterial (z.B. Newsletter – für Zwecke der Werbung und Bewerbung von Produkten und Aktionen, laut dem Angebot der SABEX Handelsgesellschaft m.b.H.) über elektronische Medien oder im Postversand zuzusenden. Der Kunde ist jederzeit berechtigt seine Zustimmung für die Verwendung der oben angeführten Daten zum Zwecke der Werbung zu widerrufen bzw. seine Daten korrigieren zu lassen. Ein Schreiben oder eine E-Mail an office@sabex.at – an die SABEX Handelsgesellschaft m.b.H. – reicht hierzu vollkommen aus.
Um die Marktgegebenheiten mit seinen Vorlieferanten bestmöglich besprechen zu können und diese im Sinne der Kunden der SABEX Handelsgesellschaft m.b.H. zu gestalten, können Hektoliter-Absatzzahlen mit den Vorlieferanten im minimalem und notwendigem Umfang ausgetauscht werden. Sollte der Kunde damit nicht einverstanden sein, so kann er dies innerhalb von 14 Tagen nach seiner Erstlieferung beeinspruchen.
Sollten Sie mit Ihrem Vertragspartner aus der Industrie eine HL-Vereinbarung über eine bestimmte Abnahmemenge haben, darf die SABEX Handelsgesellschaft m.b.H. die notwendigen Daten an den von Ihnen bekannt gegebenen Vertragspartner übermitteln.
IX. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der SABEX Handelsgesellschaft m.b.H. und zwar auch dann, wenn aus der gesamten Geschäftsverbindung einzelne Forderungen noch nicht voll bezahlt sind. Im Falle eines Zahlungsverzuges ist die SABEX Handelsgesellschaft m.b.H. berechtigt, die Ware vom Kunden zurückzufordern.
X. Leihequipment
Der Kunde verpflichtet sich über die gesamte Mietdauer die Verantwortung über das geliehene Equipment zu übernehmen. Abholung und Rückgabe erfolgen grundsätzlich in Wien während der Geschäftszeiten. Wird eine Lieferung oder Abholung durch die SABEX Handelsgesellschaft m.b.H. vereinbart, so ist das geliehene Equipment transportfertig und sortenrein zu übergeben. Gläser und nicht einsehbare Beschädigungen können nachträglich durch die SABEX Handelsgesellschaft m.b.H. beanstandet und in Rechnung gestellt werden.
Das zur Verfügung gestellte Equipment ist sauber und in ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben. Bei Verschmutzung wird nach dem jeweils gültigen Stundensatz der SABEX Handelsgesellschaft m.b.H. verrechnet.
XI. Vertragssprache
Der Vertragsinhalt sowie alle Informationen, der Kundendienst und die Abwicklung von Beschwerden erfolgen ausschließlich in deutscher Sprache.
XII. Datenschutz
Die Datenschutzerklärung ist unter www.sabex.at/datenschutz einsehbar.
XIII. Sonstiges
Sämtliche Rechte und Pflichten aus dem jeweiligen Vertrag gehen im Falle eines Rechtsnachfolgers auf diesen über.
XIV. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Unternehmens in Wien.
Stand: September 2025